Plattenleger-Zusatzlehre für HafnerDie Erlernung des Hafner- und Plattenlegerberufs in zwei getrennten Phasen ist durch die heutige Bewilligungspraxis der kantonalen Berufsbildungsämter kaum benachteiligt gegenüber der früheren Situation als der Doppelberuf noch anerkannt war
Die Lehrlingsausbildung ist Kantonshoheit:
Das primäre Interesse der Behörden gilt der Qualität der Berufslehre. Sie sind nicht an strikte Richtlinien gebunden und haben die Möglichkeit individuell zu entscheiden. In der Regel sind sie bereit auf die speziellen Bedingungen in unserer Branche Rücksicht zu nehmen, mehrheitlich sind sie sich aber der Situation unserer Mischbetriebe zu wenig bewusst und zeigen sich dankbar wenn sie darüber informiert werden. Eine Umfrage bei einigen Kantonsbeamten ergab, dass unter gewissen Voraussetzungen, es durchaus vertretbar ist, dass der Hafner eine Plattenlegerzusatzlehre in einem Jahr absolvieren kann. Es müssen dafür jedoch ein paar Bedingungen erfüllt sein (siehe unten).
Der Mischbetrieb Hafner-Plattenleger:
Der traditionelle Mischbetrieb kann als eine Kulturinstitution bezeichnet werden; nur Dank dieser Betriebsform kann die Kachelofenkultur in ihren regionalen Eigenheiten erhalten und die Nachfrage nach ihr abgedeckt werden. Der klassische Mischbetrieb ist ein Kleinunternehmen mit Chef, ein bis zwei Mitarbeiter und einem Lehrling, die Aufträge setzen sich je zur Hälfte aus Hafner- und Plattenarbeiten zusammen. Alle Mitarbeiter beherrschen sowohl das Hafner- als auch das Plattenlegerhandwerk. Der Lehrling geht mit auf die Arbeit, dorthin wo sie anfällt, unabhängig welcher Gattung (Hafner- oder Plattenarbeit) sie ist. Er erlernt schon von Anfang an die Fachregeln und Techniken beider Branchenbereiche. Die Ausbildung im Mischbetrieb bietet einige Vorteile sowohl für den Meister als auch für den Lehrling; Keramikbeläge sind ein Teilbereich des Hafnerlehrplans, hier kann der Lehrling seine ersten Erfahrungen im Keramikbearbeiten an den günstigeren Plättli erlernen bevor er das mit den kostspieligeren Ofenkacheln darf. Für den Lehrling ist vorteilhaft, dass er eine breitere Ausbildung geniesst und den Mischbetrieb kennen lernt, sein zukünftiger Arbeitsort wird mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in einem Mischbetrieben sein
Gute Voraussetzungen für eine einjährige Zusatzlehre Plattenleger sind:  | Die Hafner- und die Plattenlegerausbildung erfolgt im gleichen Betrieb
|  | Der Lehrbetrieb soll ein Mischbetrieb sein
|  | Zuerst die Hafnerlehre und anschliessend die Plattenlegerlehre, nicht umgekehrt
|  | Gute Leistungen in der Hafnerausbildung.
|  | Während der Hafnerausbildung bereits die Einführungskurse "Plattenlegen" besuchen. |
Vorgehen beim Antrag auf eine verkürzte Zusatzlehre:  | Lehrling und Lehrmeister stellen gemeinsam ein schriftliches Gesuch um Reduktion der Zusatzlehrzeit auf ein Jahr an das kantonale Berufsbildungsamt, von Vorteil wird darin auch der Sonderstatus Mischbetrieb erläutert.
|  | Zeugniskopien der Hafnerausbildung beilegen. |
Muster-Brief, Gesuch Zusatzlehrzeit-Verkürzung 
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